Die Geschlecht­lich­keit ist unan­tast­bar – außer mit dem Skalpell

Der Bun­des­tag hat ein Gesetz zum Schutz vor Kon­ver­si­ons­be­hand­lun­gen beschlos­sen. Es setzt ein zumin­dest begrün­dungs­be­dürf­ti­ges Men­schen­bild vor­aus. Die Aus­nah­men die­ses Geset­zes sind inter­es­san­ter als sei­ne Regel. Die Aus­nah­me für ‚medi­zi­nisch aner­kann­te Stö­run­gen‘ schiebt sitt­li­che Ent­schei­dun­gen auf angeb­li­che Exper­ten ab und wirft Fra­gen auf, wie man bei­spiels­wei­se mit Pädo­se­xu­el­len umzu­ge­hen gedenkt. Fäl­le wie der von Nathan Ver­helst wer­fen schwe­re Zwei­fel an der Ange­mes­sen­heit einer Aus­nah­me aus­ge­rech­net für schwe­re Ope­ra­tio­nen auf.

Der Bun­des­tag hat am 7. Mai einen Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung „zum Schutz vor Kon­ver­si­ons­be­hand­lun­gen“ ange­nom­men. Er ver­bie­tet angeb­li­che The­ra­pien mit dem Ziel der Ände­rung der sexu­el­len Ori­en­tie­rung oder der selbst­emp­fun­de­nen geschlecht­li­chen Iden­ti­tät bei Min­der­jäh­ri­gen, bei Voll­jäh­ri­gen mit „Wil­lens­man­gel“ und die Wer­bung für sol­che The­ra­pien. Die­ses Gesetz ist inter­es­sant einer­seits als Aus­nah­me von einer weit­ge­hen­den Tole­ranz für Alter­na­tiv­me­di­zin, ande­rer­seits auch wie­der mit sei­nen vor­ge­se­he­nen Aus­nah­men für schwers­te ope­ra­ti­ve Ein­grif­fe. Obwohl es um die Kon­ver­si­ons­the­ra­peu­ten nicht scha­de ist, offen­bart das Gesetz ein ver­que­res Ver­ständ­nis von Geschlecht­lich­keit und Persönlichkeit.

Der Man­gel an Serio­si­tät von selbst­er­nann­ten Hei­lern, die ver­spre­chen, aus Homo­se­xu­el­len Hete­ro­se­xu­el­le machen zu kön­nen, sogar nach Anlie­fe­rung durch die Fami­lie gegen den Wil­len der Betrof­fe­nen, bedarf kei­ner wei­te­ren Dis­kus­si­on. In lus­ti­ger Form wur­de das 1999 in der Sati­re ‚But I’m a Cheer­lea­der‘, in der deut­schen Fas­sung ‚Weil ich ein Mäd­chen bin‘, auf­ge­nom­men, und die Rea­li­tät scheint noch abge­dreh­ter zu sein als die Sati­re. „Die Geschlecht­lich­keit ist unan­tast­bar – außer mit dem Skal­pell“ weiterlesen

Spahn will nega­ti­ve Coro­na­tests mel­den lassen

Spät kommt die Ein­sicht, aber immer­hin: Die Bun­des­re­gie­rung will end­lich nega­tiv aus­ge­fal­le­ne Coro­na­tests mel­den las­sen. Das ist dann aber schon wie­der dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten unrecht, und zwar nicht nur in kri­tik­wür­di­gen Details, son­dern über­haupt. So wird das nichts.

Manch­mal fällt der Gro­schen, wenn auch spät. Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn will mit einem sper­rig benann­ten ‚Zwei­ten Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te‘ auch Details zu nega­ti­ven Tests auf SARS-CoV‑2 mel­den las­sen, und bekommt dafür prompt von den Daten­schüt­zern aufs Dach, auch von den Blog­gern. (Schon am 30. April, aber ich habe es erst jetzt gefun­den.) Heu­te berät der Bun­des­tag dar­über. Es ist dies einer der weni­gen sinn­vol­len Ein­fäl­le, die der Bun­des­re­gie­rung ziem­lich spät kom­men, und das soll dann auch wie­der nicht pas­sen, und zwar nicht nur in kri­tik­wür­di­gen Details, son­dern über­haupt. „Spahn will nega­ti­ve Coro­na­tests mel­den las­sen“ weiterlesen

Coro­na­vi­rus: Die Stra­te­gien gehen aus

Die Regie­rung schei­tert an der Umset­zung der „Tes­ten, Tes­ten, Testen“-Strategie zum Umgang mit dem neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus. Damit gehen ihr so lang­sam die Stra­te­gien aus. Schlimms­ten­falls bekom­men wir das Schlech­tes­te aller Strategien.

Alex­an­der Kekulé hat einen Bei­trag in der Zeit, in dem er erheb­li­che Bauch­schmer­zen bezüg­lich einer raschen Öff­nung der Gesell­schaft äußert, gleich­zei­tig aber deren Not­wen­dig­keit aner­kennt, und als Weg dazu die inten­si­ve Rück­ver­fol­gung von Infek­ti­ons­ket­ten emp­fiehlt. An der scheint die Regie­rung aber zu schei­tern. Damit gehen so lang­sam die plau­si­blen Stra­te­gien aus.

Ohne jedes Ver­ständ­nis für die Implikationen

Am Anfang wur­de das Hash­tag #Flat­ten­The­Cur­ve gedro­schen, samt der zuge­hö­ri­gen Gra­phik, aber ohne jedes Ver­ständ­nis für die Impli­ka­tio­nen. Mit­te März war die Ansa­ge der Bun­des­kanz­le­rin „60 bis 70 Pro­zent in Deutsch­land wer­den sich infi­zie­ren“, und es ging dar­um, das über einen Zeit­raum zu stre­cken, so dass die Inten­siv­me­di­zin nicht zusam­men­bre­chen wer­de. „Coro­na­vi­rus: Die Stra­te­gien gehen aus“ weiterlesen

„Offe­ner Dis­kurs“ anno 1984

Es gehört ent­we­der ein sehr fei­ner Sinn für Iro­nie oder des­sen voll­stän­di­ge Abwe­sen­heit dazu, die Aus­lis­tung einer Mar­ke wegen miss­lie­bi­ger Äuße­run­gen ihrer Flagg­schiff­per­sön­lich­keit als Bei­spiel für „offe­nen Dis­kurs“ zu nehmen.

Das Zitat des Tages stammt vom Lebens­mit­tel­händ­ler Vitalia:

Die Fir­ma Vita­lia möch­te sich aus­drück­lich distan­zie­ren von den Ideo­lo­gien, die Atti­la Hild­mann zuletzt im Inter­net ver­brei­tet hat. Die­se Mei­nungs­äu­ße­run­gen ent­spre­chen nicht unse­rer Phi­lo­so­phie, wir ste­hen für einen offe­nen Diskurs.

Vita­lia-Mar­ke­ting­chef Ingo Bau­er, auf Focus

Klar, wer sei­ne Mar­ke damit auf­baut, den Bogen zu über­span­nen, muss damit rech­nen, dass er reißt. Es gehört aber ent­we­der ein sehr fei­ner Sinn für Iro­nie oder des­sen voll­stän­di­ge Abwe­sen­heit dazu, die Aus­lis­tung einer Mar­ke wegen miss­lie­bi­ger Äuße­run­gen ihrer Flagg­schiff­per­sön­lich­keit als Bei­spiel für „offe­nen Dis­kurs“ zu neh­men. „„Offe­ner Dis­kurs“ anno 1984“ weiterlesen

Damen­fuß­ball und Diskriminierung

Die ame­ri­ka­ni­sche Damen­fuß­ball­mann­schaft ist mit einer Kla­ge gegen ihre angeb­li­che Min­der­be­zah­lung im Ver­gleich zur Her­ren­mann­schaft geschei­tert. Dabei ist schon die Exis­tenz einer Damen­mann­schaft dis­kri­mi­nie­rend. Die Ver­such, die­se Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern, führt sich sel­ber ad absurdum.

Die ame­ri­ka­ni­sche Damen­na­tio­nal­mann­schaft hat mit ihrer Kla­ge gegen den Fuß­ball­ver­band wegen angeb­lich geschlechts­dis­kri­mi­nie­ren­der Bezah­lung eine kra­chen­de Nie­der­la­ge erlit­ten. Es kam zu einem soge­nann­ten ’sum­ma­ry jud­ge­ment‘, was bedeu­tet, das ein Anspruch ohne die Not­wen­dig­keit einer Haupt­ver­hand­lung abge­wie­sen wird, weil der Anspruch auch dann nicht bestün­de, wenn alles, was der Klä­ger behaup­tet, zuträ­fe. Die Grün­de für die Abwei­sung sind eher tech­ni­scher Natur und haben damit zu tun, dass sowohl die Män­ner als auch die Frau­en jeweils als Kol­lek­tiv eine Art Tarif­ver­trag aus­ge­han­delt haben und die Ergeb­nis­se zwar anders sind, aber die Frau­en gar nicht unbe­dingt schlech­ter stel­len. Damit will ich mich hier nicht auf­hal­ten, son­dern der Fra­ge nach­ge­hen, was wäre, wenn tat­säch­li­che eine in ihrer Wer­tig­keit unglei­che Bezah­lung vor­lä­ge. „Damen­fuß­ball und Dis­kri­mi­nie­rung“ weiterlesen

Die neu­en Staatsorakel

Die Bun­des­re­gie­rung hat zur Ein­füh­rung eines ‚Coro­na-Immu­ni­täts­pas­ses‘ den Deut­schen Ethik­rat befragt. Die zuneh­men­de Kon­sul­ta­ti­on von Ethik­gre­mi­en führt auf die Pra­xis der anti­ken Staats­ora­kel zurück und schiebt Ver­ant­wor­tung ab.

In der Anti­ke war es üblich, vor poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen eine Art Ora­kel zu befra­gen, ob ein Unter­neh­men dem Wil­len der Göt­ter ent­spre­che und Erfolg brin­gen wer­de. Bei den Römern gab es dazu die Augu­ren und die Haru­spi­ces, und anders­wo ähn­li­che Funk­tio­nen. Die zuneh­men­de Kon­sul­ta­ti­on von Ethik­rä­ten, Ethik­kom­mis­sio­nen usw. führt auf die­se Pra­xis im neu­en Gewand der behaup­te­ten Wis­sen­schaft­lich­keit als Ersatz des Glau­bens zurück.

Die Bun­des­re­gie­rung hat zur Ein­füh­rung eines ‚Coro­na-Immu­ni­täts­pas­ses‘ den Deut­schen Ethik­rat befragt. Nach Maß­stä­ben tra­di­tio­nel­ler Ratio­na­li­tät wäre dafür eigent­lich eher inter­es­sant, wie weit eine so zu attes­tie­ren­de Immu­ni­tät über­haupt in der Bevöl­ke­rung ver­brei­tet ist, eine Fra­ge­stel­lung, der sich die Bun­des­re­gie­rung von Anbe­ginn der Kri­se an ver­schlos­sen hat. Wei­ter wäre inter­es­sant, wie man damit umge­hen will, dass ein sol­cher Aus­weis für vie­le von den „Maß­nah­men“ in ihrer Exis­tenz Bedroh­te ein Anreiz sein könn­te, sich absicht­lich anzu­ste­cken. „Die neu­en Staats­ora­kel“ weiterlesen

„Sturm­stil­waf­fen“: Ein Wort und sei­ne Geschichte

Die kana­di­sche Regie­rung ver­bie­tet „Sturm­stil­waf­fen“. Doch wie kam die­ser selt­sa­me Begriff in Umlauf? Die Geschich­te eines Kampfbegriffs.

Ges­tern habe ich behan­delt, wie das kana­di­sche Ver­bot von rund 1500 ver­schie­de­nen Feu­er­waf­fen auf dem Ver­ord­nungs­weg unter Aus­nut­zung der Mor­de von Nova Sco­tia den Ver­dacht auf­wirft, dass es schon vor den Mor­den geplant war und die Regie­rung ledig­lich auf eine Gele­gen­heit zur Umset­zung ohne Par­la­ment und ohne Debat­te gewar­tet hat. Heu­te möch­te ich mich mit einem auf den ers­ten Blick unschein­ba­ren Aspekt beschäf­ti­gen, der Spra­che, mit wel­cher der Ver­bots­ge­gen­stand cha­rak­te­ri­siert wer­den soll. Die Ver­bots­ver­ord­nung ver­wen­det dafür den Begriff „assault-style wea­pons“, was man im Deut­schen mit „Sturm­stil­waf­fen“ wie­der­ge­ben könn­te. Eine kon­kre­te Bedeu­tung hat die­ser selt­sa­me Begriff im Eng­li­schen nicht mehr als mei­ne Über­tra­gung sie im Deut­schen hät­te. Doch wie kam er in Umlauf?

Vie­le Neo­lo­gis­men mit „Sturm-“

Dazu müs­sen wir etwas aus­ho­len, aber auf den Anfang der Geschich­te kann man schon durch den Klang des Wor­tes kom­men. Wenn man die „Sturm­stil­waf­fe“ mit rich­tig Druck von der Lun­ge aus­spricht und das „r“ ordent­lich rollt, dann liegt der Wort­ur­sprung nahe. „„Sturm­stil­waf­fen“: Ein Wort und sei­ne Geschich­te“ weiterlesen

Tru­deaus Amoklauf

Jus­tin Tru­deaus Regie­rung in Kan­da hat ein weit­rei­chen­des Waf­fen­ver­bot als Ver­ord­nung mit sofor­ti­ger Wir­kung ver­kün­det. Es wirkt so, als ob es schon vor den als Recht­fer­ti­gung ver­wen­de­ten Anschlä­gen geplant wur­de und die Regie­rung auf einen pas­sen­den Anlass gewar­tet hät­te. Der Beschluss als Ver­ord­nung ohne Berück­sich­ti­gung von Par­la­ment oder Öffent­lich­keit ent­spricht dem Inhalt.

Der kana­di­sche Pre­mier­mi­nis­ter Jus­tin Tru­deau woll­te ja bekann­ter­ma­ßen schon die „Leu­te­heit“ („peo­p­le­kind“) beglü­cken, weil das „inklu­si­ver“ sei als die „Mensch­heit“ („man­kind“). Er fiel ziem­lich unver­schämt einer jun­gen Frau ins Wort, die sich erdreis­te­te noch, von der „Mensch­heit“ zu reden. Danach soll es ein „dum­mer Witz“ gewe­sen sein, den er dann aller­dings ohne jedes Anzei­chen von Humor vor­ge­tra­gen hät­te. Wie dem auch sei, heu­te hat sei­ne Regie­rung zum Kahl­schlag gegen den pri­va­ten Waf­fen­be­sitz aus­ge­holt – fünf­zehn­hun­dert Typen von Waf­fen sol­len ver­bo­ten wer­den, durch Ver­ord­nung mit sofor­ti­gem Ver­bot des Schie­ßens damit und einer Ent­eig­nung der recht­mä­ßi­gen Besit­zer inner­halb von zwei Jah­ren. Als Recht­fer­ti­gung die­nen die Mor­de vom 18. und 19. April in Nova Sco­tia.

Die Regie­rung Tru­deau hat eine Lis­te von nicht weni­ger als 1500 Waf­fen­ty­pen nach Her­stel­lern und Model­len vor­ge­legt, deren Benut­zung und Erwerb ab sofort ver­bo­ten sein sol­len. Da stellt sich zunächst ein­mal die Fra­ge, wann die­se Lis­te ver­fer­tigt wur­de. Wer die Arbeits­ge­schwin­dig­keit von Behör­den kennt, der dürf­te arge Zwei­fel dar­an haben, dass sie in nur neun Arbeits­ta­gen wäh­rend der Coro­na-Vor­keh­run­gen erstellt wur­de. „Tru­deaus Amok­lauf“ weiterlesen

Das Unsag­ba­re und die „Ver­un­si­che­rung der Bevölkerung“

„Coro­na­vi­rus nicht gefähr­li­cher als Grip­pe?“: Zur Wal­pur­gis­nacht schreibt n‑tv das Unsag­ba­re. Nicht nur das Innen­mi­nis­te­ri­um son­dern sogar das RKI leh­nen bes­se­re Erkennt­nis­se über die Ver­brei­tung des neu­en Coro­na­vi­rus expli­zit ab. Genau das ist es, was die Bevöl­ke­rung wirk­lich ver­un­si­chern sollte.

In der Wal­pur­gis­nacht kann man sich fürch­ten. Die Strei­che der Dorf­ju­gend, die Feu­er, wie auch die nor­di­schen Stu­den­ten­par­ties fal­len die­ses Jahr weit­ge­hend aus, doch da lese ich eine Nach­richt, die vom Hexen­kon­gress auf dem Bro­cken sein könn­te: n‑tv, doch noch den eta­blier­ten Medi­en zug­hö­rig, titelt: „Coro­na­vi­rus nicht gefähr­li­cher als Grip­pe?“, die Beschwö­rungs­for­mel, die doch sonst knapp an Teu­fels­buh­le­rei grenzt. 

Der Arti­kel behan­delt die von mir am 18. April bespro­che­ne Stu­die aus Stan­ford, die für San­ta Cla­ra Coun­ty eine enor­me Dun­kel­zif­fer an SARS-CoV‑2 Infek­tio­nen nahe­legt, aus der eine Sterb­lich­keit ähn­lich der Grip­pe fol­gen wür­de. Das hie­ße natür­lich einer­seits nicht, dass es Zeit zur Ent­war­nung ist, „Das Unsag­ba­re und die „Ver­un­si­che­rung der Bevöl­ke­rung““ weiterlesen

Coro­na-App: Vor dem BER fertig?

Die eigent­lich für Mit­te April ange­kün­dig­te ‚Coro­na-App‘ soll nun , Ende April, von einem Kon­sor­ti­um aus Tele­kom und SAP ent­wi­ckelt wer­den. Man darf ein wil­des Wett­ren­nen zwi­schen der Funk­ti­ons­fä­hig­keit der App und der Eröff­nung des BER erwar­ten. Ist das exem­pla­risch für den Umgang der Poli­tik mit der Coronakrise?

Die eigent­lich für Mit­te April ange­kün­dig­te ‚Coro­na-App‘ soll nun , Ende April, von einem Kon­sor­ti­um aus Tele­kom und SAP ent­wi­ckelt wer­den. Ich tip­pe auf einen Aus­lie­fe­rungs­ter­min 2023 und eine gro­be Funk­ti­ons­fä­hig­keit 2025. Nach­dem zufäl­lig am glei­chen Tag der BER sei­ne Nut­zungs­frei­ga­be durch das Land erhielt, befin­den wir uns ein einem wil­den Wett­lauf, ob der Flug­ha­fen zuerst Pas­sa­gie­re abfer­ti­gen oder die App zuerst Coro­na-Ver­dachts­fäl­le war­nen wird. Auf die App zu war­ten könn­te jeden­falls min­des­tens zu einer Gedulds­pro­be wer­den, und das ist ein leicht nach­voll­zieh­ba­res Bei­spiel für das Ver­sa­gen der Poli­tik in die­ser gan­zen Krise.

Sie­ben Jah­re und eine hal­be Mil­li­ar­de Euro spä­ter das Pro­jekt ergeb­nis­los abgebrochen

Man kann von Tele­kom und SAP den­ken, was man will, aber es dürf­te wohl jedem, der die­se Unter­neh­men kennt, klar sein, dass die Unter­neh­mens­kul­tur da nicht geeig­net ist, eine dem Umfang nach sehr klei­ne Anwen­dung schnell und kor­rekt zu erstel­len. „Coro­­na-App: Vor dem BER fer­tig?“ weiterlesen