Die amerikanische Damennationalmannschaft hat mit ihrer Klage gegen den Fußballverband wegen angeblich geschlechtsdiskriminierender Bezahlung eine krachende Niederlage erlitten. Es kam zu einem sogenannten ’summary judgement‘, was bedeutet, das ein Anspruch ohne die Notwendigkeit einer Hauptverhandlung abgewiesen wird, weil der Anspruch auch dann nicht bestünde, wenn alles, was der Kläger behauptet, zuträfe. Die Gründe für die Abweisung sind eher technischer Natur und haben damit zu tun, dass sowohl die Männer als auch die Frauen jeweils als Kollektiv eine Art Tarifvertrag ausgehandelt haben und die Ergebnisse zwar anders sind, aber die Frauen gar nicht unbedingt schlechter stellen. Damit will ich mich hier nicht aufhalten, sondern der Frage nachgehen, was wäre, wenn tatsächliche eine in ihrer Wertigkeit ungleiche Bezahlung vorläge.
Eine Damenmannschaft ist schon in ihrer Existenz geschlechterdiskriminierend
Das amerikanische Arbeitsrecht verbietet, wie in Deutschland auch, im Allgemeinen eine Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz nach Kriterien wie Geschlecht, Rasse, Behinderung und ein paar mehr. Dieser Schutz ist aber nicht unbeschränkt. Beispielsweise muss nicht jeder Arbeitsplatz, der das Heben von Lasten erfordert, so ausgestaltet werden, dass genauso viele Frauen wie Männer die Lasten heben könnten. Die Gleichbehandlung wird aber im Allgemeinen für alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses gefordert, von der Einstellung über die Bezahlung bis hin zu Arbeitsbedingungen.
Nachdem Diskriminierung bei der Einstellung verboten ist, hätte man aber im professionellen Sport ein Problem. Eine Damenmannschaft ist logischerweise schon in ihrer Existenz geschlechterdiskriminierend, denn als Mann darf man sich auf eine Stelle in ihr nicht bewerben, egal wie gut man in dem Sport ist. Es wäre natürlich eine reine Herrenmannschaft nicht weniger diskriminierend als eine Damenmannschaft, aber in diesem Fall stellt sich das Problem weniger, denn die Zusammensetzung der Spieler wird sich vermutlich nicht bedeutend ändern, wenn man sie auch für Frauen öffnet, die sich unter den gleichen Bedingungen qualifizieren können wie Männer.
Es gibt beispielsweise im American Football eine Handvoll Frauen, die in halbprofessionellen oder professionellen ansonsten männlichen Mannschaften mitgespielt haben, meistens in der spezialisierten Funktion als Kicker. Lindsey Vonn war ein solches Ausnahmetalent, dass sie sich vermutlich auch im Männerskizirkus zu Wettbewerben der höchsten Stufen hätte qualifizieren können, wenn wohl auch nicht gewinnen – aber den Verlust an Preisgeldern hätten ihre Werbeeinnahmen im Vergleich zu männlichen Fahrern mit gleichen Platzierungen locker wettgemacht. Jedenfalls ist klar, dass in offenen Mannschaften ohne Geschlechterdiskriminierung die Damen in den meisten Sportarten bestenfalls seltene Ausnahmen wären.
Es liegt in der Natur des Sports, dass die Befähigung dazu ungerecht verteilt ist
Es hat offenbar kaum jemand etwas dagegen, dass ihrer Natur nach diskriminierende für ein Geschlecht spezifische Sportmannschaften und ‑wettbewerbe gebildet werden. Genauso regt sich niemand auf, dass es Mannschaften und Wettbewerbe gibt, die nach Alter diskriminieren, für die Jungen wie für die Alten. Es regt sich auch niemand auf, dass man im Behindertensport nur teilnehmen darf, wenn man tatsächlich entsprechend behindert ist. Vielmehr scheint es den meisten Leuten in den heutigen westlichen Gesellschaften angemessen und gut zu sein, dass durch solche geschützten Räume exponierte Leistungen im Sport auch für Menschen ermöglicht werden, die nicht dem entsprechen, was in den meisten Sportarten die besten Leistungen ermöglicht, nämlich ein nichtbehinderter Mann in den Zwanzigern zu sein.
Natürlich ist die Einrichtung dieser geschützten Sonderklassen im Sport diskriminierend. Ein Mann, der kleinwüchsig ist und einen Körperfettanteil hat, der besser zu einer sportlichen Frau als zu einem sportlichen Mann passen würde, wird in der Männermannschaft nicht weit kommen, und in die Damenmannschaft, in der er vielleicht reüssieren könnte, darf er nicht rein. Dass er nicht groß und athletisch geboren wurde, vielleicht auch aus Gründen, die mit den Pegeln der Geschlechtshormone zu tun haben, ist nicht weniger ungerecht, als dass die meisten Frauen im Gewichtheben keine Leistungen erbringen können, die für Männer im Leistungssport nennenswert wären. Man kann sich darüber aufregen, aber das bringt nichts. Es liegt in der Natur des Sports, dass die Befähigung dazu ungerecht verteilt ist.
Wenn aber schon die Einrichtung von Mannschaften für Damen, Junge, Alte oder Behinderte in einer Weise diskriminierend ist, die sonst im Arbeitsleben nicht erlaubt wäre, dann scheint es mir absurd, eine Diskriminierung in der Bezahlung von Sportlern wegen dieser Kategorien verbieten zu wollen. Wenn die Damenmannschaft genauso bezahlt werden müsste wie die Herrenmannschaft, warum sollte das nicht auch für die Juniorenmannschaft, die Seniorenmannschaft oder die Behindertenmannschaft gelten? Auch die sporteln mit Herzblut. Gehen Sie zu solchen Spielen und feuern Sie die Spieler an! Aber auch damit wird sich nichts dran ändern, dass mehr Leute Profifußball der Männer auf höchstem Niveau sehen wollen als Behindertenfußball. Das gilt vermutlich sogar für Behinderte. Wenn die aus Eintrittskarten und Fernsehrechten zu erzielenden Einnahmen sich aber massiv unterscheiden, dann wird das logischerweise auch für die Gehälter gelten müssen.
Können sich Männer in die Damenmannschaft einklagen?
Wenn man aber umgekehrt sagt, dass Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ein solches Übel sei, dass auch die besten Argumente bezüglich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eine ungleiche Bezahlung von Herren- und Damenmannschaften nicht rechtfertigten, dann wird man dasselbe Argument logischerweise auch für den Zugang zu Stellen in diesen Mannschaften gelten lassen müssen. Ich würde mich totlachen, wenn die Damenfußballmannschaft in der Berufung doch noch recht bekäme, und danach zweitklassige Herrenfußballer anfangen würden, sich in die Damennationalmannschaft einklagen zu wollen. Das wäre aber genau die logische Konsequenz des Arguments gegen Diskriminierung.
Noch verkorkster wird es allerdings, wenn man einerseits ein Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts haben will, andererseits aber behauptet, das Geschlecht als biologische Kategorie gäbe es gar nicht oder es sei jedenfalls eine unzulässige Kategorie, und jeder dürfe sich sein Geschlecht selbst aussuchen. Damit würde dann kurz oder lang jede Damensportart, in der es auf Fähigkeiten ankommt, die mit Testosteron zu tun haben, komplett von Transfrauen – also biologischen Männern, die sich als Frauen anmelden – dominiert. In Connecticut läuft gerade ein Rechtsstreit, weil biologisch weibliche Sportlerinnen sich dadurch diskriminiert fühlen, dass biologisch männliche Transfrauen gegen die Frauen anstatt gegen die Männer antreten dürfen. Auch hier führt sich der Versuch, Diskriminierung überall zu verhindern, selber ad absurdum. Wer Frauen und solche, die eine werden wollen, nicht nach ihrem Geburtsgeschlecht diskriminieren will, schafft die Frauensportarten ab, und der Zuschauermarkt für Transfrauenwettbewerbe dürfte seine Grenzen haben.
Die Revolution frisst bekanntermaßen ihre Kinder. Bei Feminismus, Gender- und Transideologie passiert das spätestens dann, wenn die Kategorie des Geschlechts einerseits als Grundlage für allerlei Beschwerden und Ansprüche herhalten soll, gleichzeitig aber als Kategorie aufgelöst und durch eine diffuse Vielfalt von Gendern ersetzt werden soll, die man sich selber aussuchen darf. Man kann da vermutlich nur das Spektakel genießen wie ein rabiat ausgetragenes Fußballspiel, bis sich das irgendwann einmal wegen des Offenbarwerdens der Konsequenzen selber erledigen wird und das Spiel abgepfiffen wird.