Schild und Schwert der Partei

Die Ver­mi­schung von geheim­po­li­zei­li­chem Vor­ge­hen und Wahl­kampf gegen die AfD erin­nert an die übels­ten Zei­ten unse­rer Geschich­te. Auch nur der Ein­druck, dass es wie­der in eine ähn­li­che Rich­tung gehe, muss zwangs­läu­fig der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung schwe­re­ren Scha­den zufü­gen als es die AfD je könnte.

Par­tei­po­li­ti­sche Kon­tro­ver­sen kann man mit poli­ti­schen Argu­men­ten aus­tra­gen oder auf ande­re Wei­se. Aus­ge­rech­net der Vor­sit­zen­de des Par­la­men­ta­ri­schen Kon­troll­gre­mi­ums für die Geheim­diens­te, Rode­rich Kie­se­wet­ter von der CDU, ließ es sich nicht neh­men, recht unver­hoh­len die zwei­te Metho­de aus­zu­pro­bie­ren. Ein hal­bes Jahr vor der Bun­des­tags­wahl hat er die Mit­glie­der der AfD, wel­che immer­hin die größ­te Oppo­si­ti­ons­frak­ti­on im Bun­des­tag stellt, anläss­lich der Ein­stu­fung ihrer Par­tei zum Ver­dachts­fall zum Par­tei­aus­tritt auf­ge­for­dert. Aus dem Mun­de eines Man­nes, der eigent­lich die Geheim­diens­te gegen poli­ti­sche Inan­spruch­nah­me oder Ver­selb­stän­di­gung über­wa­chen soll, wirkt das wie ein Ange­bot des Paten, wel­ches der Emp­fän­ger nicht ableh­nen kann. Dazu kom­men­tie­ren Staats­rechts­pro­fes­so­ren schon, dass sich Beam­te und ins­be­son­de­re sol­che, die es wer­den wol­len, eine Mit­glied­schaft gut über­le­gen soll­ten. Für Pilo­ten, Waf­fen­be­sit­zer usw. dürf­te ähn­li­ches gelten.

Wie man zur AfD steht, ist für die Bewer­tung die­ses Vor­gangs zunächst ein­mal völ­lig irrele­vant. Viel wesent­li­cher scheint mir, dass eine Wahl ansteht; dass, ob es einem gefällt oder nicht, die AfD die größ­te Oppo­si­ti­ons­frak­ti­on im Bun­des­tag stellt; dass die AfD als Gan­zes vom Ver­fas­sungs­schutz als Ver­dachts­fall ein­ge­stuft wur­de, nach­dem ein vor­he­ri­ger Ver­fas­sungs­schutz­prä­si­dent, der das für nicht ange­mes­sen hielt, geschasst wur­de, was dem neu­en Prä­si­den­ten Hal­den­wang eine gewis­se Ent­schei­dungs­rich­tung vor­ge­ge­ben haben mag; dass das Zwi­schen­hoch der CDU in den Umfra­ge­er­geb­nis­sen weg­brö­ckelt; dass ande­re Behaup­tun­gen des Ver­fas­sungs­schut­zes bezüg­lich der AfD gera­de vom Hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof kas­siert wur­den, der den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz und das Recht auf Mit­wir­kung an der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung ver­letzt sah; und dass aus­ge­rech­net in die­ser Situa­ti­on ein Poli­ti­ker, der für die Über­wa­chung der Geheim­diens­te zustän­dig ist, den Mit­glie­dern die­ser Oppo­si­ti­ons­par­tei zum Par­tei­aus­tritt rät, wozu man sich ohne viel Phan­ta­sie den­ken kann: „damit ihnen nichts Schlim­mes pas­siert, bei­spiels­wei­se bezüg­lich Kar­rie­re und sozia­ler Absicherung“.

Die Ver­mi­schung von geheim­po­li­zei­li­chem Vor­ge­hen und Wahl­kampf wür­de an eine Bana­nen­re­pu­blik erin­nern, wäre die­se Asso­zia­ti­on in Deutsch­land nicht von Erin­ne­run­gen an die übels­ten Zei­ten unse­rer Geschich­te über­la­gert. Wir ken­nen die Ent­fer­nung von Berufs­be­am­ten wegen poli­ti­scher Miss­lie­big­keit. Selbst wenn es soweit nicht kom­men wird, dann dürf­te schon die Dro­hung damit eine Moti­va­ti­on zum Aus­tritt und zum Ver­zicht auf Enga­ge­ment ins­be­son­de­re im anste­hen­den Wahl­kampf sein. Wir ken­nen den Ein­satz von Geheim­diens­ten als Schild und Schwert der Par­tei. Auch nur der Ein­druck, dass es wie­der in eine ähn­li­che Rich­tung gehe, muss zwangs­läu­fig der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung schwe­re­ren Scha­den zufü­gen als es die AfD je könn­te, selbst wenn man nur das Schlech­tes­te über sie anneh­men wollte.

Ein Gedanke zu „Schild und Schwert der Partei“

  1. Ein luzi­der und zustim­mungs­wür­di­ger Kom­men­tar zum pol. Gesche­hen. Man fragt sich, wes­halb er, obwohl plau­si­bel, schein­bar eine Min­der­hei­ten­per­spek­ti­ve einnimmt.

Kommentare sind geschlossen.