BLM und NRA: Links­li­be­ra­le suchen Schutz

Im Juni wur­de in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten ein Rekord für die Zahl der Ver­käu­fe von Feu­er­waf­fen erreicht. Links­li­be­ra­le, die immer für Ver­bo­te von Waf­fen waren, suchen plötz­lich Schutz. Auch in Deutsch­land exis­tiert das Bedürf­nis nach Waf­fen, aber im Stillen.

Letz­ten Monat wur­den in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten 3,9 Mil­lio­nen Back­ground Checks für Ver­käu­fe von Feu­er­waf­fen durch­ge­führt. Das ist ein abso­lu­ter Rekord­wert und rund eine Ver­dop­pe­lung gegen­über den Wer­ten aus dem Juni der Vor­jah­re (2,3, 1,9, und 1,9). Wäh­rend die schwät­zen­de Schicht in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten ganz offen die Abschaf­fung der Poli­zei for­dert suchen die Bür­ger Schutz. Mit Sport und Spaß kann man die­se Zah­len jeden­falls nicht erklä­ren. Die­sem Bild ent­spricht, dass ins­be­son­de­re für den Heim­schutz geeig­ne­te Waf­fen wie Gebrauchs­pis­to­len, Kara­bi­ner in .223 oder Repe­tier­flin­ten bei den ein­schlä­gi­gen Online-Händ­lern (von denen man aber nicht ins Haus gelie­fert bekommt, son­dern zu einem Händ­ler in sei­ner Nähe) aus­ver­kauft sind.

Geschätz­te zwei Mil­lio­nen Erst­käu­fer im Juni

Wer es ohne­hin schon mit Waf­fen hat, der dürf­te etwas die­ser Beschrei­bun­gen schon zu Hau­se haben, so dass man unter­stel­len darf, dass es sich bei einem gro­ßen Teil der um zwei Mil­lio­nen höher als nor­mal lie­gen­den Käu­fer­zahl um Erst­käu­fer han­deln dürf­te. „BLM und NRA: Links­li­be­ra­le suchen Schutz“ weiterlesen

Fake­Tech: Eine Zukunftsindustrie

‚FinTech‘-Unternehmen wie das jetzt in Tur­bu­len­zen gera­te­ne Wire­card haben einen Anreiz, sich als Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men dar­zu­stel­len. Vie­le sol­cher ‚Tech‘-Unternehmen haben aber kei­ne Tech­nik als Wett­be­werbs­vor­teil, son­dern ste­hen in einem Wett­be­werb um Netz­werk­ef­fek­te. Bei einem sol­chen Wett­be­werb kann der Gewin­ner enor­me Pro­fi­te ein­fah­ren, aber die meis­ten Teil­neh­mer sind Ver­lie­rer. Wenn das Wachs­tum aus­bleibt kommt die Ver­su­chung zum Betrug. Wire­card und WeWork als Fall­bei­spie­le und War­nun­gen. Ich schla­ge für sol­che Unter­neh­men den Begriff ‚Fake­Tech‘ vor.

Das soge­nann­te ‚FinTech‘-Unternehmen Wire­card, eigent­lich ein Zah­lungs­ab­wick­ler, ist in erheb­li­che Tur­bu­len­zen gera­ten, nach­dem offen­bar rund zwei Mil­li­ar­den Euro, die angeb­lich auf aus­län­di­schen Treu­hand­kon­ten geparkt sei­en, nicht exis­tie­ren. Einer der Geld­ge­ber, die damit wohl ziem­lich viel Geld ver­lo­ren haben, ist Soft­Bank, eine japa­ni­sche Betei­li­gungs­ge­sell­schaft. Die hat mit Ali­baba, wo aus einer Inves­ti­ti­on von zwan­zig Mil­lio­nen bis zum Bör­sen­gang sech­zig Mil­li­ar­den wur­den, einen spek­ta­ku­lä­ren Erfolg, von dem sie lan­ge zeh­ren kann, aber auch eine Rei­he von spek­ta­ku­lär geschei­ter­ten Inves­ti­tio­nen, zu denen jetzt wohl auch Wire­card gehört. Ein Teil der Erklä­rung des Pro­blems scheint mir in Begrif­fen wie ‚Fin­Tech‘ oder auch nur ‚Tech‘ zu lie­gen, wel­che die Geschäfts­mo­del­le der geschei­ter­ten Inves­ti­tio­nen fun­da­men­tal falsch dar­stel­len und uner­füll­ba­re Erwar­tun­gen wecken. Aus uner­füll­ba­ren Erwar­tun­gen könn­te dann mit einer gestei­ger­ten Wahr­schein­lich­keit auch Betrug wer­den, damit die schö­ne Par­ty (noch) nicht aufhört.

Um zu ver­ste­hen, war­um ‚Fin­Tech‘ und all­ge­mei­ner ‚Tech‘-Unternehmen oft­mals nicht das sind, was sie zu sein behaup­ten, müs­sen wir etwas aus­ho­len und damit anfan­gen, Tech­nik zu defi­nie­ren. Es wird sich dann schnell zei­gen, dass Start­ups eigent­lich nichts mit Tech­nik son­dern eher mit Netz­werk­ef­fek­ten zu tun haben, aber die Behaup­tung exklu­si­ver tech­ni­scher Fähig­kei­ten brau­chen, um Inves­to­ren erklä­ren zu kön­nen, war­um sie in einem Ver­drän­gungs­wett­be­werb um die Markt­füh­rer­schaft bestehen wer­den. Die­ses Argu­ment kann man sogar bei so offen­sicht­lich untech­ni­schen Bran­chen wie der Büro­ver­mie­tung für eine Wei­le erfolg­reich machen, aber am Ende wird es kol­la­bie­ren. „Fake­Tech: Eine Zukunfts­in­dus­trie“ weiterlesen

Fel­o­ny Mur­der: Ein­sper­ren, für immer?

In Atlan­ta wur­de ein Poli­zist wegen fel­o­ny mur­der offen­sicht­lich schi­ka­nös ange­klagt. In Deutsch­land hat wäh­rend­des­sen der BGH im Fall der ‚Ku’­damm-Raser‘ eine Art fel­o­ny mur­der Regel durch die Hin­ter­tür ein­ge­führt. Die Ame­ri­ka­ner wer­den aller­dings mit die­ser Regel zuneh­mend eher unglück­lich und schrän­ken sie ein.

Letz­te Woche gab es in Ame­ri­ka und in Deutsch­land zwei par­al­le­le Ent­schei­dun­gen, die dar­auf abzie­len, den Tat­be­stand des Mor­des auf Fäl­le zu erwei­tern, die von der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung nicht als sol­che erfasst wur­den. In Atlan­ta wur­de der Poli­zei­be­am­te Gar­rett Rol­fe, der bei einer ver­un­glück­ten Fest­nah­me Rayshard Brooks erschos­sen hat, unter der Regel des ‚fel­o­ny mur­der‘ wegen der höchs­ten Stu­fe des Mor­des, die mit lebens­läng­lich oder gar der Todes­stra­fe bedroht ist, ange­klagt. In Deutsch­land hat der Bun­des­ge­richts­hof das Mord­ur­teil gegen einen der ‚Ku’­damm-Raser‘ auf­recht­erhal­ten und gegen den ande­ren auf­ge­ho­ben. Sowohl die Ankla­ge aus Atlan­ta als auch die BGH-Ent­schei­dung schei­nen mir falsch. „Fel­o­ny Mur­der: Ein­sper­ren, für immer?“ weiterlesen

Der Kin­der­schän­der, der Mit­tel­stu­fen­schwarm und die Dorfsau

Die CDU will in sel­te­nem Ein­ver­neh­men mit der AfD Kin­des­miss­brauch in allen Fäl­len als Ver­bre­chen bestra­fen. Unter die von §176 StGB erfass­ten Tat­be­stän­de fal­len aber die unter­schied­lichs­ten Sach­ver­hal­te, selbst ein­ver­nehm­li­ches Knut­schen zwi­schen prak­tisch gleich­alt­ri­gen Klas­sen­ka­me­ra­den. Auf die schwe­ren Fäl­le dürf­te eine Ver­schär­fung der Min­dest­stra­fe für die leich­tes­ten Fäl­le kei­ne nen­nens­wer­te Abschre­ckungs­wir­kung haben. Die CDU hat ihren inne­ren Rechts­po­pu­lis­ten mit einem eher bil­li­gen The­ma wiederentdeckt.

Die CDU hat eine alte Sau im Stall gefun­den, die sie spek­ta­ku­lär durchs Dorf trei­ben kann, wäh­rend ihr die Situa­ti­on sonst eher ent­glei­tet und sie von der Aus­lands­pres­se als „ohne Kom­pass“ und „inhalt­lich rui­niert“ bilan­ziert wird. Sogar eine Sau in der Bedeu­tung gleich zwei ver­schie­de­ner Meta­phern hat sie gefun­den, näm­lich den Kin­der­schän­der. Anläss­lich des bru­ta­len Miss­brauchs­falls von Müns­ter for­dert die CDU „dras­ti­sche Stra­fen“: „Kin­des­miss­brauch müs­se in jedem Fall als Ver­bre­chen und nicht mehr nur als Ver­ge­hen geahn­det wer­den.“ Dar­in fin­det sie sich in sel­te­ner Einig­keit mit der AfD, und auch die Bild stimmt zu („Kein Ver­bre­chen! Minis­te­rin Lam­brecht: Kin­des­miss­brauch ist Ver­ge­hen“), das Twit­ter-Uni­ver­sum ebenso.

Nun lohnt sich aller­dings bei der Beur­tei­lung straf­recht­li­cher Nor­men gele­gent­lich ein Blick ins Gesetz. „Der Kin­der­schän­der, der Mit­tel­stu­fen­schwarm und die Dorf­sau“ weiterlesen

Guck mal, wer da brennt: BLM und RAF

Zwei Anwäl­te mit Abschlüs­sen sehr ange­se­he­ner Uni­ver­si­tä­ten wur­den in New York City wegen Brand­stif­tung und des Ver­suchs, Molo­tow-Cock­tails zu ver­tei­len, ver­haf­tet. Eine drit­te Anwäl­tin garan­tier­te die Kau­ti­on, ver­dient mit Anfang Drei­ßig eine Vier­tel­mil­li­on, und war sowohl Mit­ar­bei­te­rin einer radi­ka­len Paläs­ti­nen­ser­or­ga­ni­sa­ti­on als auch Exper­tin für die Oba­ma-Regie­rung. Die Recht­fer­ti­gung für das Bren­nen erin­nert schwer an den Weg Ulri­ke Mein­hofs in den Terrorismus.

Es gibt Geschich­ten, die man sich nicht aus­den­ken könn­te, und bei denen wirk­lich alles zusam­men­kommt. Ein mut­maß­lich (wie bis zu einem Urteil die gan­ze hier erzähl­te Geschich­te) brand­stif­ten­des Anwalts­pär­chen in New York und die Freun­din, die eine Kau­ti­on garan­tier­te, sind von die­ser Sor­te. Die Mischung aus pri­vi­le­gier­tem Sta­tus, ent­fess­sel­ter und sinn­lo­ser Gewalt und Gewalt­ver­herr­li­chung, Geld der Sor­os-Fami­lie und gleich­zei­ti­gem Juden­hass und Ver­bin­dun­gen zu radi­ka­len mus­li­mi­schen Orga­ni­sa­tio­nen, Arbeit für Prä­si­dent Oba­ma, Links­ra­di­ka­lis­mus und Isla­mis­mus, die sich da gezeigt hat, ist so abge­fah­ren, das hät­te sich kein Rechts­po­pu­list als Feind­bild erfin­den kön­nen. Wie immer sind die Extrem­bei­spie­le natür­lich kei­ne typi­schen Bei­spie­le, wohl aber kön­nen sie Ide­al­ty­pen von Zeit­er­schei­nun­gen nahe­kom­men. In die­sem Fall erin­nert die­ser Ide­al­ty­pus erschre­ckend an Ulri­ke Mein­hof. Aber der Rei­he nach: „Guck mal, wer da brennt: BLM und RAF“ weiterlesen

Hitz­kopf oder Rassist?

War der Tod Geor­ge Floyds ein ras­sis­tisch moti­vier­ter Mord? Eini­ge Indi­zi­en spre­chen dage­gen, und in einer nicht unähn­li­chen Geschich­te mit umge­kehr­ter Rol­len­ver­tei­lung käme nie­mand auf die Idee, das zu behaup­ten. Die Medi­en, wel­che ohne Berück­sich­ti­gung der Fak­ten die Geschich­te vom ras­sis­ti­schen Mord hin­aus­po­sau­nen, reprä­sen­tie­ren einen Nie­der­gang des Jour­na­lis­mus und fachen Kon­flik­te an. Ande­re, nuan­cier­te­re Inter­pre­ta­ti­on die­ses Zusam­men­tref­fens eines Gewalt­kri­mi­nel­len und eines Poli­zis­ten mit einer Lita­nei von Beschwer­den und Schie­ße­rei­en lie­gen näher.

Die gegen­wär­ti­gen Pro­tes­te, Plün­de­run­gen und Brand­stif­tun­gen gegen angeb­li­che oder wirk­li­che Poli­zei­ge­walt hän­gen sich bekann­ter­ma­ßen am Tod von Geor­ge Floyd bei einer aus dem Ruder gelau­fe­nen Fest­nah­me auf, von dem sich vie­le Demons­tran­ten und Medi­en lan­ge vor jedem Ermitt­lungs­ver­fah­ren und lan­ge vor jedem Urteil sicher sind, dass es ein ras­sis­ti­scher Mord gewe­sen sei. Floyd starb nach­dem er am Hals fixiert wur­de, auch dann noch, als er sich beschwert hat, kei­ne Luft zu bekom­men, und anschei­nend selbst dann noch, als einer der Beam­ten sei­nen Puls geprüft und kei­nen gefun­den hat:

Aber muss das ras­sis­tisch moti­viert sein? Ras­sis­ti­sche Belei­di­gun­gen fie­len anschei­nend nicht, und der ein­zi­ge Anhalts­punkt für Ras­sis­mus ist offen­bar, dass Floyd schwarz war und die Beam­ten weiß und asia­tisch. „Hitz­kopf oder Ras­sist?“ weiterlesen

Vor dem Früh­stück schon ein Leben geret­tet: ‚Prep­per‘ und Selbstwirksamkeitserwartung

Als die­ses Wochen­en­de bei einem Sport­wett­kampf ein Teil­neh­mer unver­mit­telt mit Herz­still­stand zusam­men­brach, über­leb­te er dank einer exem­pla­ri­schen Ret­tungs­ket­te. Von den Betei­lig­ten dürf­ten eini­ge dem Bild eines Claas Relo­ti­us von einem ame­ri­ka­ni­schen ‚Prep­per‘ ent­spre­chen, von denen glück­li­cher­wei­se jemand einen Defi­bril­la­tor im Las­ter hat­te. Wenn es schon eine Wei­le her ist, machen Sie einen Wie­der­be­le­bungs­kurs! Und viel­leicht ist die Anschaf­fung eines auto­ma­ti­schen Defi­bril­la­tors eine erns­te Erwä­gung wert.

Wie in mei­nem letz­ten Bei­trag ange­kün­digt, war ich die­ses (in mei­nen Gefil­den lan­ge) Wochen­en­de spor­teln, näm­lich bei einem grö­ße­ren Wett­be­werb im Schnell­schie­ßen mit dem Kara­bi­ner. Dabei hat­te ich ein Erleb­nis, das mich sehr beein­druckt hat, und das ich Ihnen nicht vor­ent­hal­ten möchte.

Früh am Sams­tag­mor­gen war ich mit mei­nem ers­ten Par­cours an der Rei­he. Anspan­nung, Start­kom­man­do, Piep, und ich schie­ße. Nach vier Schuss oder so stoppt mich der Ran­ge Offi­cer. Ich ent­la­de, zei­ge die lee­re Kam­mer vor und ste­cke die Sicher­heits­flag­ge in mei­nen Kara­bi­ner. Etwas bang fra­ge ich mich, ob es mir gelun­gen sei, schon am frü­hen Mor­gen eine zur Dis­qua­li­fi­ka­ti­on füh­ren­de Regel­ver­let­zung zu bege­hen, kann mir das aber nicht vor­stel­len. Eine Fehl­funk­ti­on der Gerät­schaf­ten auf dem Par­cours, die zu einem wie­der­hol­ten Start füh­ren wür­de, oder ein Fehl­start sind mir auch nicht auf­ge­fal­len. Kurz danach löst sich das Rät­sel. Hin­ter uns ist ein ande­rer Teil­neh­mer unver­mit­telt zusam­men­ge­bro­chen. „Vor dem Früh­stück schon ein Leben geret­tet: ‚Prep­per‘ und Selbst­wirk­sam­keits­er­war­tung“ weiterlesen

Über­an­ge­passt: Die patho­lo­gi­sche Wissenschaft

In der Sci­ence erschien ein Arti­kel, der mit einem kom­ple­xen mathe­ma­ti­schen Ver­fah­ren die Ver­än­de­rung der Aus­brei­tungs­dy­na­mik von SARS-CoV‑2 abschätzt. Er kommt zu dem Ergeb­nis, dass die Kon­takt­sper­re eine wesent­li­che Wir­kung gehabt habe, und emp­fiehlt Vor­sicht bei der Locke­rung der „Maß­nah­men“. Das wur­de auch gleich von der Wis­sen­schafts­re­dak­ti­on der FAZ auf­ge­schnappt. Lei­der begeht der Arti­kel mit der Ver­wen­dung eines so kom­ple­xen Modells mit zahl­rei­chen Varia­blen bei einer sehr gerin­gen Daten­ba­sis von zwei Mona­ten täg­li­cher Beob­ach­tun­gen den klas­si­schen Sta­tis­tik­feh­ler der Über­an­pas­sung. Das führt dazu, dass das Ergeb­nis nicht von den Daten bestimmt wird, son­dern von den Annah­men der Autoren. Ein astro­lo­gi­sches Modell wür­de genau­so über­zeu­gend wir­ken­de Ergeb­nis­se lie­fern. Die Unter­füt­te­rung poli­ti­scher Ent­schei­dun­gen durch Arti­kel mit wis­sen­schaft­li­chem Anspruch, aber dün­nen wis­sen­schaft­li­chen Ergeb­nis­sen, trägt zum Ver­trau­ens­ver­lust des Wis­sen­schafts­be­triebs bei.

Die Qua­li­tät wis­sen­schaft­li­cher Arbeit soll­te eigent­lich mit der prak­ti­schen und sozia­len Rele­vanz eines The­mas stei­gen. Lei­der ist das Gegen­teil der Fall, und wenn eine bestimm­te Fra­ge­stel­lung oder wis­sen­schaft­li­che Dis­zi­plin von hin­rei­chen­der Wich­tig­keit ist, dann unter­liegt sie nahe­zu zwangs­läu­fig der Poli­ti­sie­rung. Ab einer hin­rei­chen­den Wich­tig­keit des The­mas läuft Wis­sen­schaft Gefahr, dass poli­ti­sche Lager­bil­dung die Dis­kus­sio­nen um die Sache und ins­be­son­de­re die wis­sen­schaft­li­che Metho­de völ­lig über­schat­tet. Ein Bei­spiel dafür lie­fert der Arti­kel ‚Infer­ring chan­ge points in the spread of COVID-19 reve­als the effec­ti­ve­ness of inter­ven­ti­ons‘, erschie­nen auf dem Olymp wis­sen­schaft­li­cher Publi­ka­ti­on, in der Sci­ence, und dann dis­ku­tiert in der FAZ. „Über­an­ge­passt: Die patho­lo­gi­sche Wis­sen­schaft“ weiterlesen

Die Geschlecht­lich­keit ist unan­tast­bar – außer mit dem Skalpell

Der Bun­des­tag hat ein Gesetz zum Schutz vor Kon­ver­si­ons­be­hand­lun­gen beschlos­sen. Es setzt ein zumin­dest begrün­dungs­be­dürf­ti­ges Men­schen­bild vor­aus. Die Aus­nah­men die­ses Geset­zes sind inter­es­san­ter als sei­ne Regel. Die Aus­nah­me für ‚medi­zi­nisch aner­kann­te Stö­run­gen‘ schiebt sitt­li­che Ent­schei­dun­gen auf angeb­li­che Exper­ten ab und wirft Fra­gen auf, wie man bei­spiels­wei­se mit Pädo­se­xu­el­len umzu­ge­hen gedenkt. Fäl­le wie der von Nathan Ver­helst wer­fen schwe­re Zwei­fel an der Ange­mes­sen­heit einer Aus­nah­me aus­ge­rech­net für schwe­re Ope­ra­tio­nen auf.

Der Bun­des­tag hat am 7. Mai einen Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung „zum Schutz vor Kon­ver­si­ons­be­hand­lun­gen“ ange­nom­men. Er ver­bie­tet angeb­li­che The­ra­pien mit dem Ziel der Ände­rung der sexu­el­len Ori­en­tie­rung oder der selbst­emp­fun­de­nen geschlecht­li­chen Iden­ti­tät bei Min­der­jäh­ri­gen, bei Voll­jäh­ri­gen mit „Wil­lens­man­gel“ und die Wer­bung für sol­che The­ra­pien. Die­ses Gesetz ist inter­es­sant einer­seits als Aus­nah­me von einer weit­ge­hen­den Tole­ranz für Alter­na­tiv­me­di­zin, ande­rer­seits auch wie­der mit sei­nen vor­ge­se­he­nen Aus­nah­men für schwers­te ope­ra­ti­ve Ein­grif­fe. Obwohl es um die Kon­ver­si­ons­the­ra­peu­ten nicht scha­de ist, offen­bart das Gesetz ein ver­que­res Ver­ständ­nis von Geschlecht­lich­keit und Persönlichkeit.

Der Man­gel an Serio­si­tät von selbst­er­nann­ten Hei­lern, die ver­spre­chen, aus Homo­se­xu­el­len Hete­ro­se­xu­el­le machen zu kön­nen, sogar nach Anlie­fe­rung durch die Fami­lie gegen den Wil­len der Betrof­fe­nen, bedarf kei­ner wei­te­ren Dis­kus­si­on. In lus­ti­ger Form wur­de das 1999 in der Sati­re ‚But I’m a Cheer­lea­der‘, in der deut­schen Fas­sung ‚Weil ich ein Mäd­chen bin‘, auf­ge­nom­men, und die Rea­li­tät scheint noch abge­dreh­ter zu sein als die Sati­re. „Die Geschlecht­lich­keit ist unan­tast­bar – außer mit dem Skal­pell“ weiterlesen

Damen­fuß­ball und Diskriminierung

Die ame­ri­ka­ni­sche Damen­fuß­ball­mann­schaft ist mit einer Kla­ge gegen ihre angeb­li­che Min­der­be­zah­lung im Ver­gleich zur Her­ren­mann­schaft geschei­tert. Dabei ist schon die Exis­tenz einer Damen­mann­schaft dis­kri­mi­nie­rend. Die Ver­such, die­se Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern, führt sich sel­ber ad absurdum.

Die ame­ri­ka­ni­sche Damen­na­tio­nal­mann­schaft hat mit ihrer Kla­ge gegen den Fuß­ball­ver­band wegen angeb­lich geschlechts­dis­kri­mi­nie­ren­der Bezah­lung eine kra­chen­de Nie­der­la­ge erlit­ten. Es kam zu einem soge­nann­ten ’sum­ma­ry jud­ge­ment‘, was bedeu­tet, das ein Anspruch ohne die Not­wen­dig­keit einer Haupt­ver­hand­lung abge­wie­sen wird, weil der Anspruch auch dann nicht bestün­de, wenn alles, was der Klä­ger behaup­tet, zuträ­fe. Die Grün­de für die Abwei­sung sind eher tech­ni­scher Natur und haben damit zu tun, dass sowohl die Män­ner als auch die Frau­en jeweils als Kol­lek­tiv eine Art Tarif­ver­trag aus­ge­han­delt haben und die Ergeb­nis­se zwar anders sind, aber die Frau­en gar nicht unbe­dingt schlech­ter stel­len. Damit will ich mich hier nicht auf­hal­ten, son­dern der Fra­ge nach­ge­hen, was wäre, wenn tat­säch­li­che eine in ihrer Wer­tig­keit unglei­che Bezah­lung vor­lä­ge. „Damen­fuß­ball und Dis­kri­mi­nie­rung“ weiterlesen