Laut der Rhein-Neckar-Zeitung soll Rechtsanwältin Beate Bahner, die ja mit einem weitreichenden Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die „Corona-Verordnungen“ der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden sein. Sie solle „einen sehr verwirrten Eindruck“ gemacht haben.
Frau Bahners Kernanliegen ist nicht offensichtlich falsch oder unsinnig
Es kann natürlich sein, dass tatsächlich eine offensichtliche Eigen- oder Fremdgefährdung bestand, welche eine Einweisung rechtfertigt. Frau Bahners jüngste Ausführungen auf ihrer Website wirken in der Tat etwas inkohärent. Sollte eine solche Gefährdung aber nicht über jeden Zweifel erhaben sein, dann haben sich die für die Einweisung Verantwortlichen auf ganz dünnes Eis begeben und setzen sich dem Risiko aus, dass die Bürger in ihrem Vorgehen totalitäre Methoden wiedererkennen, für die sonst eigentlich die Sowjetunion bekannt war. „Beate Bahner in der Psychiatrie: Back in the USSR?“ weiterlesen