Vor­be­straf­te Engel

Unter den vier angeb­li­chen Opfern von Poli­zei und einem Möch­te­gern­po­li­zis­ten in Keno­sha haben wir anschei­nend vier Vor­be­straf­te, zwei Sexu­al­ver­bre­cher, drei mit häus­li­cher Gewalt, zwei mit Waf­fen­de­lik­ten, bei­de in betrun­ke­nem Zustand. Einer ist schwarz, drei waren oder sind weiß. Ich fra­ge mich da schon: Wenn die­se bösen Rech­ten angeb­lich grund­los auf gute Nicht-Rech­te schie­ßen und dann Not­wehr behaup­ten, wie schaf­fen sie es nur, sich bei ihren angeb­li­chen Zufalls­op­fern mit sol­cher Treff­si­cher­heit so schwe­re Jungs herauszusuchen?

Eine der Haupt­stra­te­gien in der Unter­gra­bung tra­di­tio­nel­ler Moral­vor­stel­lun­gen ist die kon­se­quent betrie­be­ne Täter-Opfer-Umkehr, die wir zur Zeit beob­ach­ten. Es ist selt­sam, wie all die fried­li­chen Engel, deren Namen wir bewun­dernd sagen sol­len, schon vor den jeweils in Fra­ge ste­hen­den Ereig­nis­sen impo­san­te Pro­ble­me mit dem Gesetz hat­ten, und dann auch noch genau die glei­chen, wegen derer sie sich dann ein paar Kugeln ein­fin­gen. Die Krö­nung von Geor­ge Floyds kri­mi­nel­ler Kar­rie­re war ein ganz außer­ge­wöhn­lich bru­ta­ler bewaff­ne­ter Über­fall auf ein Wohn­haus, und bei den neu­en angeb­li­chen Opfern aus Keno­sha sieht es kaum bes­ser aus.

Bedro­hung mit Feu­er­waf­fe, Wider­stand bei der Festnahme

Jacob Bla­ke, der neue Hei­li­ge der BLM-Bewe­gung, die nach dem Bekannt­wer­den zusätz­li­cher Fak­ten nicht mehr so ger­ne von Geor­ge Floyd spricht, soll bereits in sei­nem Hei­mat­staat Illi­nois ernst­haf­te Pro­ble­me mit dem Gesetz gehabt haben (ich konn­te dazu aber auf die Schnel­le kei­ne Unter­la­gen fin­den). Dann zog er nach Wis­con­sin, nach Aus­sa­gen der Fami­lie für einen „Neu­an­fang“. Das kann nun vie­les hei­ßen, ist aber min­des­tens kon­sis­tent mit einer vor­he­ri­gen Geschich­te als Verbrecher.

Der Neu­an­fang war aber nicht viel­ver­spre­chend: 2015 soll er in einer Bar in betrun­ke­nem Zustand mit 1.4‰ mit einer Feu­er­waf­fe, die er nicht tra­gen durf­te, Gäs­te bedroht haben. Bei der fol­gen­den Fest­nah­me aus sei­nem Auto (das er logi­scher­wei­se betrun­ken gefah­ren haben müss­te, was aber nicht ange­klagt wur­de) pas­sier­te fast das Glei­che wie bei sei­ner Fest­nah­me die­ses Jahr: Anstatt wie wegen der Vor­ge­schich­te mit der Waf­fe von der Poli­zei gefor­dert sei­ne Hän­de zu zei­gen, stieg er aus dem Wagen aus und ging auf die Poli­zis­ten zu, igno­rier­te wie­der­holt Anwei­sun­gen, das zu las­sen. Kei­ne gute Idee. Es kam aller­dings zu kei­nem Schuss­waf­fen­ein­satz, son­dern ein Poli­zei­hund brach­te ihn zu Boden. Im Zuge sei­nes Wider­stands wur­den ein Beam­ter und der Hund ver­letzt. Zusam­men gäbe das bis zu acht­ein­halb Jah­re. Drei Jah­re spä­ter wur­de es aller­dings vom Staats­an­walt „wegen des Alters des Falls und Pro­ble­men mit den Zeu­gen“ fallengelassen.

Haus­frie­dens­bruch und Vergewaltigung

Anstatt dann aber sei­nem Schutz­en­gel für die­se noch­ma­li­ge Chan­ce auf einen Neu­an­fang zu dan­ken, hat­te Bla­ke wei­ter Ärger mit dem Gesetz. Anfang Juli wur­de ein Haft­be­fehl gegen ihn wegen Haus­frie­dens­bruchs und Ver­ge­wal­ti­gung aus­ge­stellt, der aber offen­bar nicht zu einer Fest­nah­me führte. 

Letz­ten Sams­tag wur­de dann die Poli­zei zu einem Haus einer Frau geru­fen, wo Bla­ke sich uner­laubt auf­ge­hal­ten haben und die Haus­schlüs­sel an sich genom­men haben soll. Bei sei­ner Fest­nah­me leis­te­te er hef­ti­gen Wider­stand. Als er sich befrei­en konn­te und ein Elek­tro­schock­ge­rät offen­bar kei­ne Wir­kung zeig­te, reagier­te er auf mehr­fa­che Auf­for­de­run­gen der Beam­ten, ein Mes­ser fal­len­zu­las­sen und „es nicht zu tun“, nicht.

Jeder hat ein Recht auf die Unschulds­ver­mu­tung, aber die Vor­ge­schich­te legt doch schon sehr nahe, dass es da ein Ver­hal­tens­mus­ter gibt. Die Fest­nah­me 2015 war fast die glei­che Geschich­te wie 2020, mit gewalt­tä­ti­gem und bewaff­ne­tem Wider­stand gegen eine Fest­nah­me. Soll man da den betei­lig­ten Poli­zis­ten mehr glau­ben oder einem ver­mut­li­chen Wie­der­ho­lungs­tä­ter für genau das­sel­be Ver­hal­ten, der offen­bar nicht dar­aus gelernt hat, dass er sich damit schon das letz­te Mal ins Kran­ken­haus beför­dert hat? Soll­te man ihnen, und dem damit kon­sis­ten­ten Video­ma­te­ri­al, jeden­falls nicht so weit glau­ben, dass man die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se abwar­tet, bevor man wegen des angeb­li­chen ‚Mor­des‘ an einem sehr Leben­di­gen die Stadt abfackelt?

Zwölf­ein­halb Jah­re als Kin­der­schän­der, Häus­li­che Gewalt

Dann wur­den vor­ges­tern drei wei­te­re Män­ner beschos­sen, von einem offen­bar etwas ver­peil­ten Jugend­li­chen Kyle Rit­ten­house mit Begeis­te­rung für Ord­nung und die Poli­zei (man könn­te rein spe­ku­la­tiv an das Autis­mus-Spek­trum den­ken), der aus einem Ort in der Nähe anreis­te, offen­bar um Schmie­re­rei­en zu besei­ti­gen und Häu­ser vor der Zer­stö­rung zu bewah­ren. Er wur­de mit dem nach den öffent­lich bekann­ten Infor­ma­tio­nen schwer ver­ständ­li­chen Vor­wurf des Mor­des fest­ge­nom­men, wäh­rend zugäng­li­ches Video­ma­te­ri­al eher Selbst­ver­tei­di­gung nahe­legt. Er hat­te aber da eigent­lich wäh­rend der Aus­gangs­sper­re nichts zu suchen und in sei­nem Alter schon gar nicht mit einer Waf­fe da her­um­zu­ste­hen, egal wie gut die Absich­ten waren. Man kann sich fra­gen, was da eigent­lich die Eltern gemacht haben. Das ist aber heu­te nicht mein Punkt. Viel mehr inter­es­siert mich die Vor­ge­schich­te sei­ner angeb­li­chen Opfer, wahr­schein­li­cher sei­ner Angreifer:

Joseph Rosen­baum: Wur­de 2002 in Ari­zo­na wegen sexu­el­ler Hand­lun­gen mit Min­der­jäh­ri­gen ver­ur­teilt. Das kann – auch in Deutsch­land – zunächst ein­mal vie­les hei­ßen, auch eine Bezie­hung mit einer gering­fü­gig jün­ge­ren Freun­din wenn es von will­kür­li­chen Alters­gren­zen her nicht passt. Er bekam aber zehn Jah­re für einen Fall, zwei­ein­halb Jah­re für einen zwei­ten, und noch­mal zwei­ein­halb für Mani­pu­la­ti­on eines Geräts für Mel­de­auf­la­gen, wohl einer elek­tro­ni­schen Fuß­fes­sel. Fünf­zehn Jah­re in den Bau, die bekommt man gemein­hin nicht für eine ein­ver­nehm­li­che Bezie­hung. Es dürf­te sich also aller Wahr­schein­lich­keit nach um sol­che Ver­hal­tens­wei­sen han­deln, wie man sie sich beim Wort ‚Kin­der­schän­der‘ vorstellt.

Im Gefäng­nis häuf­te Rosen­baum nicht weni­ger als 39 Dis­zi­pli­nar­sa­chen an, man­che wegen klei­ne­rer Vor­komm­nis­se wie Arbeits- oder Befehls­ver­wei­ge­rung, aber auch Brand­stif­tung, Dro­gen, Waf­fen­be­sitz, zahl­rei­che Angrif­fe auf das Personal.

In Wis­con­sin ver­letz­te er sei­ne dem­entspre­chen­den Mel­de­auf­la­gen. Er hat­te offe­ne Ver­fah­ren wegen häus­li­cher Kör­per­ver­let­zung und Nicht­er­schei­nen vor Gericht deswegen.

Häus­li­che Gewalt, Waffendelikt

Antho­ny Huber: 2012 häus­li­che Gewalt mit Ver­wen­dung einer gefähr­li­chen Waf­fe, Wür­gen, und Frei­heits­be­rau­bung. 2015 ein eher unbe­deu­ten­des Betäu­bungs­mit­tel­de­likt. 2018 ange­klagt wegen häus­li­cher Gewalt als Wie­der­ho­lungs­tä­ter, mit dem Staats­an­walt auf ‚häus­li­chen gro­ben Unfug‘ heruntergehandelt. 

Gai­ge Gross­kreutz: Der Drit­te, der über­lebt hat. Soll 2013 wegen Ein­bruchs­dieb­stahls fest­ge­nom­men wor­den sein. Ich konn­te kei­ne Gerichts­ak­ten fin­den. Dann noch Auto­fah­ren mit sus­pen­dier­tem Füh­rer­schein und betrun­ke­nes Waf­fen­tra­gen (oder unter Betäu­bungs­mit­tel­ein­fluss). Ein Aus­schnitt aus einem Video des Vor­falls, bei dem er sich eine Gewehr­ku­gel ein­fing, soll ihn mit einer Kom­pakt-Glock zeigen.

Alle drei waren, wor­auf ja auch schon die Namen hin­deu­ten, weiß, so dass Ras­sen­kon­flik­te oder irgend­ei­ne ras­sis­ti­sche Moti­va­ti­on, wie sie so gern unter­stellt wird, offen­bar aus­schei­den. Auch die­se drei haben für die nicht ver­ur­teil­ten Ankla­gen und Fest­nah­men ein Recht auf die Unschulds­ver­mu­tung, aber die Gesamt­schau legt doch sehr nahe, dass das kaum alles Miss­ver­ständ­nis­se gewe­sen sein dürften.

Fas­sen wir es zusam­men: Unter den vier angeb­li­chen Opfern von Poli­zei und einem Möch­te­gern­po­li­zis­ten haben wir vier Vor­be­straf­te, zwei Sexu­al­ver­bre­cher, drei mit häus­li­cher Gewalt, zwei mit Waf­fen­de­lik­ten, bei­de in betrun­ke­nem Zustand. Einer ist schwarz, drei waren oder sind weiß. Ich fra­ge mich da schon: Wenn die­se bösen Rech­ten angeb­lich grund­los auf gute Nicht-Rech­te schie­ßen und dann Not­wehr behaup­ten, wie schaf­fen sie es nur, sich bei ihren angeb­li­chen Zufalls­op­fern mit sol­cher Treff­si­cher­heit so schwe­re Jungs herauszusuchen?