Die Polizei hat sich im Fall Beate Bahner geäußert (auf den sich diese Pressemitteilung offenbar bezieht):
Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.
POL-MA: Heidelberg: Frau nach Personenkontrolle mit anschließendem tätlichen Angriff und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Klinik gebracht; Ermittlungen dauern an
Unterstellen wir einmal, dass Frau Bahner in einem Zustand war, in dem eine psychiatrische Behandlung notwendig war, dann hat dieser Zustand eine Vorgeschichte, die ich gestern im Artikel ‚Beate Bahner in der Psychiatrie: Back in the USSR?‘ angerissen habe. „Was, wenn der Wahn berechtigt ist? Fragen zum Fall Bahner“ weiterlesen