„Hören Sie nicht auf Ihre Ver­tei­di­ger, hören Sie auf mich“

Laut Spie­gel soll im Pro­zess um den Lüb­cke-Mord der Vor­sit­zen­de Rich­ter Tho­mas Sage­biel den Ange­klag­ten zu einem Geständ­nis auf­ge­for­dert haben: „Hören Sie nicht auf Ihre Ver­tei­di­ger, hören Sie auf mich. […] Nut­zen Sie Ihre bes­te Chan­ce, viel­leicht ist es auch Ihre ein­zi­ge.“ Das scheint mir eine selt­sa­me Ver­hand­lungs­füh­rung zu sein.

Ist es wirk­lich Auf­ga­be eines Rich­ters, auch bei offen­bar erdrü­cken­der Beweis­la­ge, das Ver­trau­en des Ange­klag­ten in sei­ne Ver­tei­di­gung und damit in einen recht­staat­li­chen Pro­zess zu unter­gra­ben, und ihn statt­des­sen zu einem Geständ­nis auf­zu­for­dern? Kann der Ange­klag­te nach einer sol­chen Auf­for­de­rung wirk­lich noch auf die die Unvor­ein­ge­nom­men­heit des Rich­ters vertrauen?