Das Schnell­ge­richt sagt: Schuldig!

In Wis­con­sin wur­de ein Schwar­zer unter bis­her unge­klär­ten Umstän­den von der Poli­zei ange­schos­sen. Das hin­dert den Gou­ver­neur nicht dar­an, die Poli­zis­ten sofort für schul­dig zu erklä­ren, und der sen­gen­de Mob macht sich ans Werk. Dar­auf wie­der­um reagiert der Gou­ver­neur mit einem unty­pisch schnel­len Ein­satz der Trup­pe. Er wird sich ent­schei­den müssen.

In Ame­ri­ka, dies­mal im beschau­li­chen Städt­chen Keno­sha an der Gren­ze zwi­schen Illi­nois und Wis­con­sin, kam es wie­der ein­mal zu einem Vor­fall, bei dem ein Schwar­zer von Poli­zis­ten ange­schos­sen wur­de. Obwohl der Vor­fall völ­lig unge­klärt ist, ist die Geschwin­dig­keit der Ver­ur­tei­lung der Beam­ten nicht nur durch die übli­chen Ver­däch­tig­ten, son­dern sogar durch ihren eige­nen Gou­ver­neur erstaun­lich. Weni­ger erstaun­lich ist mitt­ler­wei­le die fol­gen­de Gewaltorgie.

„Tun Sie es nicht!“

Aber ein­mal von vor­ne: Aus­lö­ser der Sache war nicht so sehr der Vor­fall selbst, son­dern ein davon, wohl von einem Haus auf der ande­ren Stra­ßen­sei­te, auf­ge­nom­me­nes Video:

Eini­ger­ma­ßen unzwei­fel­haft ist, dass sie­ben Schüs­se abge­ge­ben wur­den. Aus wel­chem Grun­de sie abge­ge­ben wur­den, ist dage­gen völ­lig schlei­er­haft. Als die Grup­pe hin­ter dem Auto her­vor­kommt, haben die Beam­ten bereits ihre Waf­fen gezo­gen und auf Jacob Bla­ke gerich­tet, der um sein Auto her­um zur Fah­rer­tür geht. Die Beam­ten rufen ihm wie­der­holt und ein­dring­lich zu „Don’t you do it, don’t you do it!“

Die­ser Aus­ruf „Tun Sie es nicht!“ hat nur dann über­haupt eine Bedeu­tung, wenn jeden­falls der Rufen­de davon aus­geht, dass „es“ eine von bei­den Sei­ten ver­stan­de­ne Bedeu­tung hat. Der rufen­de Poli­zist muss also rein sprach­lich davon aus­ge­gan­gen sein, dass Bla­ke ein bestimm­tes „es“ tun woll­te, das dann Anlass zur Schuss­ab­ga­be war.

Wir wis­sen nun nicht, wor­um es sich bei die­sem „es“ gehan­delt haben könn­te. Es wäre bei­spiels­wei­se nicht ganz unplau­si­bel, dass Bla­ke den Beam­ten mit bewaff­ne­ter Gewalt gedroht hat, womit der Gang zum Fah­rer­sitz als Holen einer im Auto mit­ge­führ­ten Waf­fe erschei­nen würde. 

Bayes’sche a‑priori Annah­me: Es gibt einen Grund

Laut Zeu­gen­aus­sa­gen sol­len die Beam­ten Bla­ke bereits vor dem Ein­set­zen des Vide­os „Drop the kni­fe!“ zuge­ru­fen haben und ohne Wir­kung eine Elek­tro­schock­waf­fe auf ihn abge­schos­sen haben. Irgend­ei­ne Art der Aus­ein­an­der­set­zung hat also ganz offen­sicht­lich vor den im Video dar­ge­stell­ten Ereig­nis­sen statt­ge­fun­den, aber wir wis­sen nicht, was pas­siert ist. Die Kreis­po­li­zei in Keno­sha ist noch nicht mit Kör­per­ka­me­ras aus­ge­stat­tet, so dass die wesent­li­che Infor­ma­ti­ons­quel­le wohl die Aus­sa­gen der Betei­lig­ten und von Zeu­gen sein werden.

Bis es soweit ist, lässt sich zur Recht­fer­ti­gung der Schüs­se wenig sagen. Wir haben aber den Erfah­rungs­wert, dass es in der rie­sig über­wie­gen­den Anzahl der Schuss­waf­fen­ein­sät­ze durch Poli­zis­ten einen Grund gibt. Nicht immer ist es ein guter Grund, nicht immer ist ein recht­lich nicht ver­bo­te­ner Schuss akzep­ta­ble Poli­zei­ar­beit, aber es kommt extrem sel­ten vor, dass Poli­zis­ten (oder sonst jemand) eine Per­son mit einer ihnen nicht geneh­men Haut­far­be sehen und dann ohne wei­te­re Vor­fäl­le erschie­ßen. Als Bayes’sche a‑prio­ri-Annah­me kann man des­halb set­zen, dass es nahe­zu sicher einen Grund für die Schüs­se gab, gut oder weni­ger gut. Für die nähe­re Bewer­tung wird einem nichts übrig blei­ben, als abzuwarten.

Der Gou­ver­neur weiß es schon: Schuldig

In star­kem Gegen­satz zu die­ser Unge­wiss­heit und der star­ken Ver­mu­tung, dass die Schüs­se jeden­falls einen Grund gehabt haben wer­den, ob gut oder schlecht, hat sich der Gou­ver­neur Tony Evers schon Stun­den nach den Schüs­sen auf Twit­ter zu Wort gemel­det und min­des­tens impli­zit die Beam­ten verurteilt:

Gou­ver­neur Evers gibt zwar zu, die Details nicht zu ken­nen, aber in For­mu­lie­run­gen wie, dass Bla­ke nicht der „ers­te Schwar­ze [groß­ge­schrie­ben] Mann“ sei, „der durch Indi­vi­du­en in der Rechts­pfle­ge in unse­rem Staat oder unse­rem Land erschos­sen oder ver­letzt oder gna­den­los getö­tet wird“, ist sei­ne Inter­pre­ta­ti­on bereits ent­hal­ten: Schuldig! 

In der Haut der betei­lig­ten Poli­zis­ten, die sich übri­gens sofort um Bla­ke geküm­mert haben, der dann im Kran­ken­haus behan­delt wur­de und da offen­bar mitt­ler­wei­le in sta­bi­ler Ver­fas­sung ist, möch­te man da wirk­lich nicht ste­cken. Aber es geht auch ein Signal an die Poli­zei als Gan­zes und an den Staat als Gan­zes: Wenn es sich um einen „Schwar­zen Mann“ han­delt, dann gibt es so etwas wie Not­wehr offen­sicht­lich nicht ein­mal als plau­si­ble Mög­lich­keit, die zu prü­fen ist. Wei­ter­hin weiß jeder Poli­zist, dass im Zwei­fel der Regie­rungs­chef des Staa­tes nicht hin­ter ihm steht, auch nicht neu­tral ist, son­dern dass er gegen ihn sein wird. Dass das Kon­se­quen­zen auf die Arbeits­mo­ral der Poli­zei, auch auf die schlich­te Durch­führ­bar­keit der Auf­ga­be haben wird, ist offensichtlich.

Ange­zün­det, ent­glast, ver­ätzt, getroffen

Wenn schon von aller­höchs­ter Stel­le die betei­lig­ten Beam­ten sofort ver­ur­teilt wer­den und nur der juris­ti­sche Fein­sinn Gou­ver­neur Evers davon abhält, gleich noch den Begriff ‚Mord‘ zu ver­wen­den, dann braucht es auch nicht zu ver­wun­dern, dass etwas schlich­te­re Natu­ren das Vor­lie­gen eines Mor­des für selbst­ver­ständ­lich anse­hen und auf ihre Art zu ‚Pro­tes­tie­ren‘ anfangen:

Autos und Last­wa­gen wur­den ange­zün­det, Gebäu­de ent­glast, Behäl­ter mit Augen und Haut ver­ät­zen­dem Bleich­mit­tel wur­den gewor­fen, und ein Poli­zist wur­de von einem gewor­fe­nen Stein gefähr­lich ver­letzt. Die Poli­zei ihrer­seits reagier­te mit Gum­mi­ge­schos­sen und Reiz­stof­fen und der Kreis ver­häng­te eine nächt­li­che Ausgangssperre.

Ent­schei­dung zwi­schen Anbie­de­rung und Härte

Immer­hin: Der glei­che Gou­ver­neur Evers, der sofort die betei­lig­ten Beam­ten ver­ur­teilt hat, hat auch gleich die Natio­nal­gar­de mobi­li­siert und nach Keno­sha beor­dert, ein Schritt gegen den sich die Bür­ger­meis­te­rin des etwa eine Auto­stun­de ent­fern­ten Chi­ca­go bei ähn­li­chen Aus­schrei­tun­gen mas­siv gesträubt hat­te – die lässt nur ihr Wohn­haus von vie­len Dut­zen­den Poli­zis­ten abschir­men und ließ die Stadt sonst ausgeliefert.

Die­se rela­tiv har­te Reak­ti­on eines sofor­ti­gen Mili­tär­ein­sat­zes lässt auch Zwei­fel auf­kom­men, ob Gou­ver­neur Evers sei­ne Ver­ur­tei­lung der Poli­zis­ten über­haupt so gemeint hat, ob er sel­ber dar­an glaubt, dass ein schwe­res Fehl­ver­hal­ten von deren Sei­te nach der­zei­ti­ger Erkennt­nis­la­ge wahr­schein­lich sei. Man könn­te die Sache auch so inter­pre­tie­ren, dass er sich ohne jedes Rück­grat durch­la­vie­ren will, und hoff­te, mit einer sofor­ti­gen Beschul­di­gung der Beam­ten die Geis­ter von Burn, Loot, Mur­der, wie ‚BLM‘ auch inter­pre­tiert wird, bän­di­gen zu kön­nen, offen­sicht­lich ohne Erfolg. Irgend­wann wird man sich aber in einem Regie­rungs­amt zwi­schen Anbie­de­rung und Här­te ent­schei­den müs­sen – bei­des gleich­zei­tig ist schwer durch­zu­hal­ten und wird sicher nicht dazu füh­ren, dass man die Stim­men bei­der Sei­ten bekommt.