Der Bundestag hat am 7. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ angenommen. Er verbietet angebliche Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität bei Minderjährigen, bei Volljährigen mit „Willensmangel“ und die Werbung für solche Therapien. Dieses Gesetz ist interessant einerseits als Ausnahme von einer weitgehenden Toleranz für Alternativmedizin, andererseits auch wieder mit seinen vorgesehenen Ausnahmen für schwerste operative Eingriffe. Obwohl es um die Konversionstherapeuten nicht schade ist, offenbart das Gesetz ein verqueres Verständnis von Geschlechtlichkeit und Persönlichkeit.
Der Mangel an Seriosität von selbsternannten Heilern, die versprechen, aus Homosexuellen Heterosexuelle machen zu können, sogar nach Anlieferung durch die Familie gegen den Willen der Betroffenen, bedarf keiner weiteren Diskussion. In lustiger Form wurde das 1999 in der Satire ‚But I’m a Cheerleader‘, in der deutschen Fassung ‚Weil ich ein Mädchen bin‘, aufgenommen, und die Realität scheint noch abgedrehter zu sein als die Satire. „Die Geschlechtlichkeit ist unantastbar – außer mit dem Skalpell“ weiterlesen