Wer Ausgaben tätigt, die mit seinem erklärbaren Einkommen in keinem Verhältnis stehen, der muss mit der Aufmerksamkeit der Steuerfahndung und insbesondere seit der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung 2017 sogar mit der des Staatsanwalts rechnen, ohne den Nachweis, eine konkrete Straftat begangen zu haben. Politiker unterliegen zwar Regeln zur Offenlegung von Nebeneinkünften, sind aber nicht verpflichtet, ihr Vermögen und dessen Herkunft öffentlich zu machen. Trotzdem hat die Öffentlichkeit ein gewisses Interesse an solchen Dingen und stellt sich ihre Fragen wenn die Ausgaben von Spitzenpolitikern in einem erkennbaren Missverhältnis mit ihren offiziellen Einnahmen stehen.
Villa zu 4,2 Millionen
Solche Fragen stellt man sich, wenn man liest, dass Gesundheitsminister Jens Spahn und sein Mann sich eine Villa zu 4,2 Millionen Euro gekauft haben sollen. Das Gebäude soll vorher auf 3 Millionen geschätzt worden sein, was der Möglichkeit des Verkaufs und der Kreditfinanzierung gewisse Grenzen setzen könnte. Dazu zahlen Berliner offenbar die höchsten Nebenkosten beim Immobilienerwerb, im Schnitt wohl über 15%, die sofort weg sind. Nehmen wir 10% als unteres Ende an, dann wären das 420.000€ nur an Transaktionskosten. „Immobilienfinanzierung bei Spahns“ weiterlesen