„Aus­rei­se­ver­bot“

Die Wahl des Namens für eine poli­ti­sche Maß­nah­me ist eine Art Rohr­schach-Test: Man sieht, wie es in jeman­dem denkt. Bei dem offen­bar vom Kanz­ler­amt in Umlauf gebrach­ten „Aus­rei­se­ver­bot“ sieht es da gar nicht gut aus.

In der Psy­cho­lo­gie gibt es ja den bekann­ten Ror­schach-Test, bei dem der Pro­band eigent­lich bedeu­tungs­lo­se Tin­ten­kleck­se gezeigt bekommt, in die er etwas hin­ein­in­ter­pre­tie­ren soll, was dann wie­der­um vom Tes­ten­den tie­fen­psy­cho­lo­gisch inter­pre­tiert wird. Die Aus­sa­ge­kraft die­ses Ver­fah­rens ist umstrit­ten und frag­lich, aber in der Poli­tik gibt es eine viel aus­sa­ge­kräf­ti­ge­re, weil nicht auf Mus­ter ohne eige­ne Bedeu­tung auf­ge­bau­te, Metho­de: Wel­che Wör­ter lässt sich ein Poli­ti­ker für einen Sach­ver­halt ein­fal­len? Das sieht man dann bis­wei­len schon, wie es in ihm so denkt.

„Seu­chen­po­li­cey“

Ein wun­der­ba­res Bei­spiel dafür fin­det sich im Wunsch der Bun­des­re­gie­rung, in Infek­ti­ons­ge­bie­ten „Aus­rei­se­ver­bo­te“ ver­hän­gen zu kön­nen. Dabei muss man fai­rer­wei­se sagen, dass die­ses Wort zwar in fast allen dar­über berich­ten­den Medi­en unab­hän­gig von der poli­ti­schen Aus­rich­tung ver­wen­det wird, aber nicht als Zitat im Zusam­men­hang einem Poli­ti­ker zuge­schrie­ben wird. Es wäre also auch denk­bar, dass das Wort gar nicht zuerst von der Regie­rung benutzt wur­de, son­dern bei­spiels­wei­se von der Bild-Zei­tung, die wohl als ers­te dar­über berich­tet hat. Ich gehe im Fol­gen­den davon aus, dass das Wort benutzt wur­de. Soll­te das nicht der Fall sein, dann hät­ten wir ein Bei­spiel dafür, was pas­siert wenn die eine Tages­zei­tung ledig­lich von der ande­ren abschreibt, ohne eige­ne Fra­gen zu stel­len. (Als Blog­ger bin ich nicht für die Bericht­erstat­tung zustän­dig und wür­de wohl auch kaum eine beson­de­re Prio­ri­tät bei der Beant­wor­tung von Fra­gen durch das Kanz­ler­amt, das die frag­li­che Kon­fe­renz gelei­tet hat, bekommen.)

Über die Sache sel­ber kann man im Grun­de durch­aus reden. Es sol­len bei schwe­ren, regio­nal begrenz­ten Krank­heits­aus­brü­chen die Bewoh­ner des ent­spre­chen­den Gebiets dar­in ein­ge­sperrt wer­den. Das ist hart, aber im Grun­de soweit noch nor­ma­le Seu­chen­be­kämp­fungs­stra­te­gie noch aus Zei­ten, in denen so etwas der „Poli­ce­y­wis­sen­schaft“ zuge­rech­net wur­de. Das Risi­ko, dass jemand jeman­den ansteckt, der dann wie­der jeman­den ansteckt, der dann wie­der jeman­den ansteckt, kön­nen die libe­ra­le Gesell­schaft und die Märk­te in der Tat nicht regeln. Gleich­zei­tig wäre eine sol­che Maß­nah­me an den Gren­zen des Recht­staats, sowohl durch die Grund­rechts­ein­grif­fe über­haupt, wie auch durch die will­kür­li­che Zie­hung einer Gren­ze, dies­seits derer man nicht vor der Seu­che flie­hen darf, jen­seits ihrer aber schon, und damit mög­li­cher­wei­se einen will­kür­li­chen Ein­griff in das Recht auf Leben selbst. Da wären im moder­nen Staat doch eini­ge Fra­gen zu beant­wor­ten. Eine aller­höchs­te Ver­fü­gung bezüg­lich der „Seu­chen­po­li­cey“ wird es jeden­falls nicht tun, und irgend­ei­ne Art der gericht­li­chen Über­prü­fung des Ver­wal­tungs­han­delns wird schwer ver­meid­bar sein.

Kon­sti­tu­tiv für die Exis­tenz des gan­zen Unrechtstaats

Aber die Sache sel­ber wol­len wir ein­mal bei­sei­te las­sen. Was um alles in der der Welt muss einen gepackt haben, dass man im (hof­fent­lich vor­han­de­ne) Bewusst­sein der deut­schen Geschich­te das Wort „Aus­rei­se­ver­bot“ leicht in den Mund nimmt? Am 18. Okto­ber 1941 erließ Hein­rich Himm­ler ein Aus­rei­se­ver­bot gegen Juden, hat­te also offen­sicht­lich spä­tes­tens zu die­sem Zeit­punkt den Ent­schluss gefasst, die Juden im Macht­be­reich der Nazis zu ermor­den, denn vor die­sem Ent­schluss war die Aus­rei­se unter Zurück­las­sung des Ver­mö­gens ja das gewe­sen, was die Nazis woll­ten. Bei der DDR war das Aus­rei­se­ver­bot zwar nicht kon­sti­tu­tiv für Masen­mord, dafür aber für die Exis­tenz des gan­zen Unrecht­staa­tes. Sobald das Aus­rei­se­ver­bot nicht mehr gehal­ten wer­den konn­te, war sie nicht mehr exis­tenz­fä­hig, exis­tie­re auch kein Jahr mehr.

Nach­dem zwei der prä­gen­den Ver­bre­chen der jün­ge­ren deut­schen Geschich­te sich auf Aus­rei­se­ver­bo­te stütz­ten, ist die Wahl die­ses Begriffs für eine seu­chen­po­li­zei­li­che Maß­nah­me min­des­tens über­ra­schend. Man könn­te ja auch bei­spiels­wei­se von ‚Qua­ran­tä­ne‘ spre­chen, die zwar auch nicht schön ist, aber von der Bevöl­ke­rung doch eher mit der Bekämp­fung von Seu­chen als mit dem Schieß­be­fehl zwecks Dik­ta­tur­er­halt in Ver­bin­dung gebracht wird. Bei der Qua­ran­tä­ne liegt immer­hin im Wort sel­ber noch eine Begren­zung der Dau­er auf die damals übli­chen vier­zig Tage, wäh­rend Aus­rei­se­ver­bo­te eine Ten­denz zur län­ge­ren Dau­er zu haben pflegen.

Ich will des­halb, sicher nicht weni­ger spe­ku­la­tiv als die Aus­wer­tun­gen von Ror­schach-Tests, ein­mal die­se Wort­as­so­zia­ti­on inter­pre­tie­ren: macht­be­sof­fe­ner Narzisst.