Der ehemalige amerikanische Präsident Donald Trump wurde nicht wie sein Amtsvorgänger mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet, obwohl er als erster Präsident seit Richard Nixon sein Land in keinen neuen Krieg geführt hat. Dafür ist er aber der erste Präsident, der gleich mit zwei Amtsenthebungsverfahren bedacht wurde, und als weitere Novität wird das zweite, jetzige erst nach dem Ende seiner Amtszeit betrieben. Eine noch größere Novität ist allerdings, dass dem Verfahren gar kein nachvollziehbarer Vorwurf der Anklage zugrunde liegt, sondern der eigentliche Vorwurf darin besteht, Donald Trump zu sein und als solcher das Recht auf Redefreiheit ausgeübt zu haben. Das Verfahren ist ebenso sinn- wie aussichtslos und als Schauprozess gegen einen in Ungnade Gefallenen angelegt. Dieser Umstand wurde in den deutschsprachigen Medien bisher kaum beachtet, so dass es sich lohnt, ihn hier etwas näher zu beleuchten.
Nach den normalen Regeln der Grammatik nicht vorgesehen
Die amerikanische Verfassung sieht vor, dass „der Präsident“ seines Amtes enthoben werden kann, wenn er in einem speziellen Anklage- und Richtverfahren, dem Impeachment, verurteilt wird wegen „Hochverrat, Korruption oder anderen Amtsdelikten und Vergehen.“ Dieses Verfahren unterscheidet sich vom deutschen konstruktiven Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler also grundlegend darin, dass es an den Strafprozess angelehnt ist, es Ankläger und Richter gibt, und eine Verurteilung durch den als Richtergremium fungierenden Senat nur dann erfolgen soll, wenn durch die Senatoren ein spezifisches Vergehen festgestellt wird. Der Rausschmiss aus rein politischen Gründen ist dem Volke in den regelmäßigen Wahlen vorbehalten und ja bereits erfolgt. Entgegen dieser engen Vorschriften findet nun aber ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen ehemaligen Präsidenten statt, dem gar kein justiziabler Vorwurf zugrunde liegt. „Der Schauprozess“ weiterlesen