„Natio­nal­deut­scher Sozialstaat“

Die FAZ schreibt, Tino Chrup­al­las Anhän­ger woll­ten den „natio­nal­deut­schen Sozi­al­staat“. Eine beson­ders fei­ne Form der Ver­leum­dung, die Nazi sug­ge­riert und doch nur den Kon­sens des Grund­ge­set­zes benennt.

Die FAZ leis­tet sich eine Ver­leum­dung der beson­ders ver­fei­ner­ten Art. Im Arti­kel „Ein Maler­meis­ter fällt aus der Rol­le“ behaup­tet Jus­tus Ben­der, dass Tino Chrup­al­las Anhän­ger einen „natio­nal­deut­schen Sozi­al­staat“ woll­ten. Nun ist dem Wort­klang nach voll­kom­men klar, wel­che Asso­zia­ti­on gewünscht ist: vom „natio­nal­deut­schen Sozi­al­staat“ zum „Natio­nal­so­zia­lis­ten“ ist es nicht weit.

Inhalt­lich ist der „natio­nal­deut­sche Sozi­al­staat“ natür­lich vom Grund­ge­setz vor­ge­se­hen. In der Prä­am­bel ist es „das Deut­sche Volk“, das sich „die­ses Grund­ge­setz gege­ben“ hat, und eben nicht ein ande­res Volk, auch nicht kein Volk. Laut Arti­kel 20 ist die Bun­des­re­pu­blik ein „demo­kra­ti­scher und sozia­ler Bun­des­staat.“ Nun ist das Wort „sozi­al“ natür­lich schwam­mig, ist doch jeder Staat mit mehr als einem Bür­ger im eigent­lich Wort­sin­ne eine sozia­le Ein­rich­tung, aber es wird wohl doch irgend­ei­ne Form des­sen gemeint sein, was man „Sozi­al­staat“ nennt. Des­sen Seg­nun­gen bezie­hen sich dann eben wie­der auf das Volk die­ses Staa­tes. Dar­über sind sich auch alle nen­nens­wer­ten poli­ti­schen Strö­mun­gen in Deutsch­land einig, im Prin­zip jeden­falls. Außer natio­nal und sozi­al soll der Staat des Grund­ge­set­zes natür­lich auch föde­ral sein, demo­kra­tisch und frei­heit­lich. Das offen­sicht­li­che Span­nungs­ver­hält­nis zwi­schen die­sen For­de­run­gen über­lässt das Grund­ge­setz dem poli­ti­schen Pro­zess, unter Mit­wir­kung der Par­tei­en, und damit eben auch Herrn Chrup­al­la und sei­nen Anhän­gern, so wie allen ande­ren auch.

Die For­mu­lie­rung vom „natio­nal­deut­schen Sozi­al­staat“ ist also eine beson­de­re Unver­schämt­heit, weil sie es schafft, jeman­den in die Naziecke zu stel­len, und doch nur sagt, dass er nicht vom all­ge­mei­nen Kon­sens des Grund­ge­set­zes abweicht. Als nächs­tes kommt ein Inter­view mit der Fra­ge: „Schla­gen Sie Ihre Frau immer noch?“